Bericht vom 4. Symposium zu Musik, Recht und Geschichte – Copy, Claim & Control
Am 08. August 2026 konnte das Museum begleitend zum Taubertal-Festival das 4. Symposium zum Thema Musik, Recht und Geschichte ausrichten – diesmal unter dem Motto „Copy, Claim & Control“. Medienwirksame Diskussionen um Urheberrechte oder die Auswirkungen generativer KI (etwa juristische Siege der GEMA gegen KI-Unternehmen) waren der Anlass, sich mit der Frage zu befassen: Wem gehört eigentlich Musik?
Nach dem Grußwort und einleitenden Bemerkungen durch Museumsleiter Markus Hirte und Antonia Drache vom Team des MKM teilten die Referenten ihre Perspektiven auf das Thema des Symposiums und stellten sich im Anschluss der Diskussion.
Christoph Henzel (Hochschule für Musik Würzburg) spannte in seinem Vortrag zu „Komponisten im Gespräch“ einen großen zeitlichen Bogen und führte in die Praxis der Nutzung fremder Werke durch Musiker ein. Von weitgereisten Komponisten der Renaissance über Bach und Schumann bis zu den chaotischen Klangmixturen eines Luciano Berio zeigte Henzel, wie Musikstücke rezipiert und weiterentwickelt oder umfunktioniert werden können.
Martin Pfleiderer (Hochschule für Musik Weimar) widmete sich der Frage: „Wem gehört Popmusik?“ unter dem Aspekt der Aneignung. Eine respektvolle Aneignung, so Pfleiderer mit Verweis auf Jens Balzer, setze Respekt und finanziellen Ausgleich voraus. Das Recht müsse immer wieder neu vermitteln zwischen dem Aspekt der Musik als Gemeingut mit persönlichem und kollektivem Wert und dem Aspekt als Eigentum mit monetärem Wert.
Jan Eichelberger (Universität Hannover) lieferte eine juristische Perspektive auf die Nutzung von Musik. Eine Herausforderung durch generative KI bestehe u.a. darin, dass dem Gesetz nach eigentlich nur ein Mensch Urheber eines Werkes sein kann – und ausdrücklich kein Tier, Unternehmen oder eben eine KI. Eichelberger erläuterte die rechtlichen Ansprüche, die oft neben denen des Urhebers stehen, wie Verwertungsrechte oder Leistungsschutzrechte, wie sie z.B. den Herstellern von Tonträgern zustehen können, und wies auf Konfliktmöglichkeiten hin.
Die praktische Umsetzung erläuterte Mandy Risch-Kerst (Hochschule Mittweida) in ihrem Beitrag „Abgemahnt! KI!“ aus ihrer Sicht als Anwältin. Anhand konkreter Fälle schilderte sie die Probleme bei der Nutzung von Musik auf Social Media und gab Hinweise zur Verteidigung bzw. Schadensbegrenzung im Fall einer Abmahnung. Auch wies sie auf Gerichtsentscheidungen hin, laut denen auch das Memorisieren von Musik in Modellparametern generativer KI als Vervielfältigung gilt, KI-Unternehmen also dafür haftbar gemacht werden können.
Das letzte Wort hatte die Gewinnerin des studentischen Essay-Wettbewerbs, Marie Weisser (Universität Bayreuth). In ihrem Vortrag „Clone Me Baby One More Time!“ widmete sie sich der Problematik von Voice Clones, also durch KI erstellte täuschend echte Nachahmungen von (Musiker-)Stimmen. Sie wies darauf hin, dass hier rechtlich etliche Lücken bestünden, so schütze das UrhG etwa nicht die persönliche Stimme per se. Voraussetzung für den Schutz des Rechts an der eigenen Stimme sei auch, dass die technischen Erkennungsmöglichkeiten mit der rasanten Entwicklung der KI-Technik mithalten müssen.
Mit fast 50 Gästen war das diesjährige Symposium gut besucht und trotz der großen Hitze draußen verlief die Veranstaltung in der alten Johanniterscheune anregend und angenehm, inklusive einer Pause mit Kaffee und Kuchen. Die Beiträge der Teilnehmer werden voraussichtlich 2027 in einem Sammelband in der Schriftenreihe des Kriminalmuseums erscheinen.
